Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Altona

Beauftragte für Beschäftigung und soziale Stadtteilentwicklung

 

 

 

                                                                                                          2. April 2001

 

Protokoll

der 23.Sitzung des 9er – Gremiums zur bezirksübergreifenden Zusammenarbeit
“Quartiersentwicklung Schanzenviertel”

vom 28.03.2001

 

 

Teilnehmer / innen

 

SPD                                                  Mitte –                  Herr Stölting

                                                         Altona -                 Herr Emmel

                                                         Eimsbüttel             Frau Reinhardt

 

Grüne / GAL                                     Mitte -                   Frau Herr Lieven, Frau Kaufner

                                                         Altona                   Frau Boehlich, Herr Below

                                                         Eimsbüttel            

 

CDU                                                  Mitte                     Herr Kühlhorn

                                                         Altona                   Frau Will

                                                         Eimsbüttel            

 

Verwaltung

                                                         Mitte                     Herr Thomsen, Frau Koch, Herr Schetschok

                                                         Altona                   Frau Schmoock

                                                         Eimsbüttel             Herr Buff

                                                         STEB                    Frau Kluczny, Frau Schmitt

 

STEG                                                                            Herren Voß u. Brinkmann, Frau Pelz

                                                                        

Gäste                                                                                     Herr Kammerahl – BAGS,

                                                                                     Herren Schröder u. Heise – Behörde für Inneres,
Herr Schmitt – Freiraum e.V.,

                                                                                     Frau Schnoor – VHS Mitte / Nord
Frau Thomas, weitere Gäste

Protokoll                                                                       

gez.

 

 

Stölting                                                                                   J.Schmoock

 


 

Bürgersprechstunde

 

Frau Thomas verließt einen Brief der IG – Schanzenstraße an den Polizeipräsidenten Herrn Dr. Woydt zum Thema Beeinträchtigungen durch Drogendealer rund um den Sternschanzenbahnhof.

 

Herr Stölting erläutert, dass der Auftrag des 9er – Gremiums die bezirksübergreifende Koordination ist. Daher können Probleme, die einen Bezirk oder andere Stellen betreffen, nur in begrenztem Maße im Rahmen der Arbeit des 9er – Gremiums aufgegriffen werden.

 

 

 

 

 

Das Schreiben ist dem Protokoll in der Anlage beifügt.

 

 

 

 

Herr Stölting bittet darum, eventuell vorliegende Antworten des Bezirksamtsleiters Eimsbüttel und der Behörde für Inneres zu Protokoll zu geben.

 

 

TOP 0 – Protokoll

 

Es bestehen keine Änderungswünsche.

 

 

 

TOP 1 - Verlagerung Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße – Vorstellung einer weiteren Variante – Fortsetzung der Beratungen

 

Herr Stölting erläutert, dass auf seine Initiative am 9.3. ein Gespräch im Bezirksamt Mitte stattgefunden hat. Ziel des Gespräches war es, zwischen den beteiligten Behörden einen tragfähigen Kompromiß für den Standort Lagerstraße zu entwickeln.

Beteiligt an diesem Gespräch waren die BAGS, die Behörde für Inneres, die Hochbauabteilung des Bezirksamtes Mitte, die STEG und das Bezirksamt Altona.

Herr Kammerahl erläutert, dass mit der Variante 4 aus Sicht der BAGS die technische Machbarkeit gegeben sei, auch im Zusammenhang mit der zu gewährleistenden Funktionsfähigkeit der Veterinäre.

Die neue Variante wird anhand von Folien von Herrn Schetschok – Hochbauabteilung Bezirksamt Mitte – vorgestellt.

Die Variante 4 sieht nur im Erdgeschoß eine Teilnutzung des Altbaus vor. Die Materialanlieferung für die Veterinäre muß dafür an anderer Stelle organisiert werden.

Der Eingangsbereich wurde von der Ecksituation in Richtung Grünstreifen verlagert.

Herr Schröder erläutert, dass die Behörde für Inneres der Variante 4, aufgrund der dort vorgesehenen Eingangssituation, bisher nicht zustimmen kann. Er bittet darum zu prüfen, ob eine nördliche Verlagerung des Eingangs an den rückwärtigen Teil des geplanten Neubaus machbar wäre.

Herr Stölting erläutert, dass die rückwärtige Fläche der Sprinkenhof AG gehört. Diese Fläche ist im Zuge der geplanten Messeerweiterung als Kompensationsfläche für den Fleischgroßmarkt vorgesehen. Eine Verlagerung des Eingangsbereichs an den rückwärtigen Gebäudeteil des geplanten Neubaus sei daher nicht umsetzbar.

Herr Lieven bewertet die Variante 4 als eine

 

Verbesserung gegenüber den bisherigen Varianten. Er äußert sein Unverständnis über die Haltung der Behörde für Inneres.

Herr Kühlhorn betont, dass keine Situation wie vor dem Drop Inn entstehen darf, daher sollte ein großer Innenhof für den Aufenthalt geschaffen werden.

Er erkundigt sich nach der Größe der Freifläche und fragt, warum diese, aus Sicht der Behörde für Inneres nicht ausreichend sei.

Herr Schetschok führt aus, dass durch die Veränderung des Baukörpers eine ca. 150m2 große Freifläche auf dem Gelände der Einrichtung geschaffen werden kann. Die Trennung zum Straßenraum kann durch einen begrünten Zaun oder ähnliches erfolgen.

Herr Schröder erläutert, dass zur Prüfung der Variante 4 seitens der Behörde für Inneres eine Vor – Ort Begehung stattgefunden hat. Zudem wurden Szenarien entworfen, über eine mögliche Entwicklung der Szene an diesem Standort. Im Ergebnis ist aus Sicht der Behörde für Inneres, die Wahrscheinlichkeit groß, dass sich Ansammlungen vor der Einrichtung bilden, die öffentlich sichtbar sind. Daher spricht sich seine Behörde dafür aus, eine Eingangssituation im nördlichen Bereich zu schaffen.

Herr Brinkmann weist darauf hin, dass die angrenzende Fläche der Sprinkenhof AG dem Fleischgroßmarkt zugeschlagen werden soll.

Auf Wunsch u.a. der Behörde für Inneres wurde die Eingangssituation in der Variante 4 dahingehend verändert, dass sich der Eingang nicht mehr an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße befindet.

Herr Brinkmann fragt, ob dass Votum der Behörde für Inneres für den Standort aufrecht gehalten wird, sollte die gewünschte Verlagerung des Eingangsbereichs nicht möglich sein.

Herr Lieven erkundigt sich, wie der Spritzentausch zukünftig organisiert werden soll.

Herr Kammerahl weißt darauf hin, dass die Variante 4 ein Entwurf ist, der baulich ausgestaltet werden muß.

Der Spritzentausch ist in der vorgelegten Variante vorgesehen im nördlich Bereich des Neubaus über eine “Schaltersituation”. Das Raumprogramm der Einrichtung ist im Entwurf untergebracht. Der Kellerraum im Altbau könnte von der Einrichtung als Lager genutzt werden.

Die Anlieferung für die Veterinäre muß neu organisiert werden.

Herr Brinkmann führt aus, dass nach seiner Kenntnis die derzeit bestehenden Mietverträge, auf dem Gelände der Sprinkenhof AG, 2003 auslaufen. Ab diesem Zeitpunkt sollte der ehemalige Viehhalle komplett dem Fleischgroßmarkt zugeschlagen werden. Die gesamte Anfahrt des Geländes muß spätestens zu diesem Zeitpunkt neu geregelt werden.

Frau Reinhardt erkundigt sich, warum der Wunsch nach einen nördlich gelegenen Eingangsbereich erst so spät von der Behörde für Inneres formuliert wird.

Herr Schröder teilt mit, dass dieser Wunsch auf der Sitzung vom 9.03. geäußert wurde.

Herr Stölting führt aus, dass die vorgestellte Variante 4, dem auf der Sitzung vom 9.03. erzielten Kompromiß entspricht.

 

Herr Heise erinnert daran, dass dem Kompromiß unter dem Vorbehalt der jeweiligen behördeninternen Abstimmung zugestimmt wurde. Die Pläne der Messeerweiterung sind in der hausinternen Bewertung der Behörde für Inneres nicht berücksichtigt worden.

Frau Kaufner erinnert daran, dass die Zustimmung der Behörde für Inneres zum Standort Lagerstraße in den Protokollen des 9er – Gremiums festgehalten ist.

Herr Schröder führt aus, dass aus Sicht der Behörde für Inneres nach wie vor der Standort Lagerstraße als für das Viertel insgesamt geringer belastend angesehen wird, jedoch hält die Behörde für Inneres einen vom Verkehrsraum abgewandten Eingangsbereich für erforderlich, um die für den Bereich Schanzenstraße zu erwartenden Belastungen möglichst gering zu halten.

 

Anders würde zwar eine Entlastung für den Bereich Schulterblatt erreicht werden, aber eine Belastung für den Bereich Schanzenstraße wahrscheinlich werden.

Herr Emmel entnimmt den bisherigen Äußerungen, dass der Standort einer gewissen Beliebigkeit unterliegt. So bewertet, handelt es sich nur um eine Problemverlagerung. Er empfiehlt, dass die Behörden untereinander die Ausgestaltung der Variante klären sollten.

Herr Brinkmann legt eine Folie mit einem Übersichtsplan auf. Er weißt auf das Gefälle zwischen den Grundstücken hin und darauf, dass die Erschließung des ehemaligen Viehhofes in dem Bereich erfolgen muß, in dem die Behörde für Inneres den Eingang für die Einrichtung wünscht.

Herr Kühlhorn erkundigt sich nach der Kostenschätzung für die Variante und danach, wer die Kosten übernimmt.

Herr Kammerahl führt aus, dass für Investitionen im Bereich Drogen und Sucht in der Regel keine Mittel veranschlagt werden, dies gilt auch für die Fixsternverlagerung. Es können jedoch Mittel aus Haushaltsresten bis zu einer Höhe von 500.000 DM zur Verfügung gestellt werden.

Frau Kluczny erläutert für die STEB, dass über die anteilige Finanzierung noch verhandelt werden muß.

Herr Schetschok weist auf einen ersten Kostenüberschlag von 1,2 Mio. hin. Dieser wurde in der letzten Sitzung ausführlich erläutert. Genauere Schätzungen konnten bislang nicht vorgenommen werden.

Herr Kühlhorn spricht sich für eine Schließung der illegalen Verschläge, und fragt, ob deren Beseitigung durch die Behörde für Inneres garantiert werden kann.

Aus der Sicht von Herrn Buff ist die Schaffung einer nördlichen Eingangssituation ohne Vorplatz und über ein fremdes Grundstück nicht denkbar.

Herr Thomsen – Mitte – erinnert daran, dass mit der Vergrößerung des Cafebereichs, die Erwartung verbunden ist, dass dieser Bereich eine Auffangfunktion für die Wartenden erfüllt.

Herr Schröder bestätigt dies, jedoch ist davon auszugehen, dass es keine Garantien dafür gibt, dass diese Funktion von den Besuchern der Einrichtung auch angenommen wird.

Im Falle einer nördlichen Eingangssituation ist die Sichtbarkeit der Wartenden wesentlich geringer.

Herr Kammerahl führt aus, dass eine nördliche Eingangssituation aus der Sicht der BAGS, aufgrund der dann entstehenden Hinterhofsituation, abzulehnen ist. Er weist auf die unterschiedliche Aufträge der beteiligten Fachbehörden hin, dem gesundheitspolitischen Auftrag einerseits und dem ordnungspolitischen Auftrag andererseits.

Herr Stölting erinnert an den Ausgangspunkt der

 

Diskussionen um die Verlagerung des Fixstern. Die im Verlauf der Diskussion entwickelten Eckpunkte sind in die Variante 4 eingeflossen: großer Cafebereich, zur Einrichtung gehörender Vorplatz, keine Wohnbebauung auf der Straßenseite, direkte Nähe zum ÖPNV.

Mit der Verlagerung können nicht alle im Zusammenhang mit der Drogenszene im Quartier stehenden Probleme gelöst werden. Den Standort sieht er durch die Einwände der Behörde für Inneres nicht entwertet. Zwischen den beteiligten Fachbehörden wird auf Amtsleiterebene eine Arbeitsgruppe einrichtet werden, um die Thematik Hamburg weit koordiniert anzugehen.

Aus der Sicht von Herrn Lieven kann nur ein verteiltes Angebot zur Lösung des bestehenden Drucks auf das Quartier beitragen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen fachpolitischen Aussagen ist die vorgeschlagene Variante nicht entscheidungsreif.

Herr Kühlhorn führt aus, dass eine Entscheidung erst getroffen werden kann, wenn alle erforderlichen Fakten vorliegen. Dazu gehört auch eine genaue Kostenschätzung. Die Haltung der Behörde für Inneres kann bei einer Entscheidung nicht übergangen werden.

Zum Thema der illegalen Verschläge führt Herr Schröder aus, dass eine dauerhafte Beseitigung nicht durch die Behörde für Inneres garantiert werden kann, da dieses in der Zuständigkeit der jeweiligen Eigentümer liegt. Entscheidend ist, ob die Szene zum neuen Standort gezogen werden kann. Eine wichtige Rolle dabei, spielt auch der Unterstand an der Flora.

Herr Kammerahl unterstützt diese Einschätzung.

Frau Schmoock teilt mit, dass im Zuge der Planungen der Verlagerung des Fixstern berücksichtigt wurde, den Unterstand an der Flora zu beseitigen.

Frau Will schlägt vor, den Anbau ein wenig nach Süden zu verschieben, auf diese Weise könnte eine Innenhofsituation geschaffen werden.

Herr Brinkmann weist darauf hin, dass mit einer Verlagerung der Einrichtung, die Arbeit an der Drogenproblematik im Quartier nicht beendet sein wird. Im Augenblick ist jedoch die entscheidende Frage, was in dieser Legislaturperiode noch bewegt werden kann.

Er erinnert daran, dass zur Verbesserung der Situation, die Verbindung zwischen dem Standort der Einrichtung, der Nähe zum Florapark und zur Alten Flora aufgelöst werden muß.

Herr Schröder führt aus, dass der Standort Lagerstraße innerhalb der Behörde für Inneres weiterhin positiv beurteilt wird, jedoch sollte die Eingangssituation im nördlichen Bereich geschaffen werden.

Aus der fachlichen Sicht der BAGS kann die Variante 4 realisiert werden, so Herr Kammerahl.

Herr Stölting schlägt vor, dass die weitere Beratung in den Fraktionen erfolgen sollte, um in der Aprilsitzung des 9er – Gremiums eine Entscheidung zu treffen.

Er weist auf die öffentliche Veranstaltung am 02.04.01

hin.

 

Frau Kaufner bittet darum, den Vermerk über die Sitzung vom 09.03.01 dem 9er – Gremium zugänglich zu machen, ebenso die Pläne für die Variante 4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Protokoll der Veranstaltung ist beigefügt.

 

 

Beide Unterlagen wurden mittlerweile an die Fraktionsmitglieder des 9er – Gremiums verschickt, ebenso eine Kostenschätzung von M / BA4.

 

 

TOP 2 - Schnittstellenprojekte – Vorstellung des Projektantrags durch Herrn Kühn vom Träger SME

 

Herr Brinkmann teilt mit, dass in der BSJB die Entscheidungen über die Projektanträge erst Ende der Woche getroffen werden.

Zu dem Workshops für die Erarbeitung des Antrages wurden alle der STEG bekannten Einrichtungen aus dem Schanzenviertel eingeladen.

Herr Kühn erläutert anhand von Folien die Ergebnisse der Projektentwicklung, die gleichzeitig die Basis für den bei der BSJB eingereichten Antrag bilden.

Generell sollen durch die Schnittstellenprojekte Elternkompetenzen gestärkt werden, sowie die Innovationskraft im Bereich der Hilfen zur Erziehung, im Bereich der Kindertagesbetreuung und in der Berufshilfe gefördert werden.

An den zwei Workshops, die unter der Federführung der STEG organisiert wurden, haben sich Vertreter der sozialen Dienste aus den drei Bezirken, die Schulen Arnkiel- und Ludwigstraße, die Beratungsstelle für Gewaltprävention der Schulbehörde, die REBUS – Stellen Mitte und Eimsbüttel sowie zahlreiche Träger der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt. Für insgesamt 4 Handlungsfelder wurden Projekte entwickelt: Beschäftigung, Integration durch Sport, Familienförderung, Soziale Gruppenarbeit an Schulen.

Den Schwerpunkt des Antrages bildet das Handlungsfeld 3 – Familienförderung. Zielgruppe sind Mütter / Eltern mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren.

Zielsetzung ist die Entwicklung präventiver Ansätze, um eine spätere Verfestigung von Hilfen zur Erziehung zu vermeiden. Dazu gehören Konzepte, wie Hilfen für diese Zielgruppe aus einer Hand angeboten werden können, ebenso die Initiierung von Elterngruppen. Diesem Schwerpunkt wurden im Antrag 2,5 Stellen zugeordnet.

Die Umsetzung des Schnittstellenprojektes ist vorgesehen über einen Kooperationsverbund, in dem Projektträger und Kooperationspartner des Schnittstellenprojektes zusammengeschlossen haben. Dazu gehören Vereine und Institutionen, die in den genannten Handlungsfeldern tätig sind, ebenso wie bezirkliche Verwaltungsdienststellen.

Die Begleitforschung übernimmt die Arbeitsgruppe Beratung und Training im Fachbereich Psychologie der Universität Hamburg.

Ziel der Begleitforschung ist zunächst die Bewertung der vorhandenen Kooperationsstrukturen, um daraus Verbesserungen zu entwickeln.

Herr Emmel erkundigt sich nach der Zielgruppe im Handlungsfeld 4. Vor dem Hintergrund der bestehenden Schulpflicht ist nicht verständlich, wieso Schüler dauerhaft vom Unterricht ausgeschlossen werden können.

 

Herr Kühn erläutert, dass neben dem disziplinarischen Ausschluß vom Unterricht, die Schulen bei schwierigen Schüler auch dazu über gehen, Schüler in Einzelunterricht zwei Schulstunden pro Tag zu unterrichten.

Zudem sind die Experten der Jugendhilfe und der Schulen nicht darin geübt, miteinander zu kooperieren.

 

Frau Will vermisst im Antrag die Zielgruppe der 6 – 10 jährigen. Sie plädiert, auch unter dem Aspekt einer Einbeziehung der Geschwisterkinder, für eine Ausweitung auf diese Zielgruppe.

Herr Kühn führt aus, dass insbesondere die Jugendämter eine Schwerpunktsetzung in der Zielgruppe der 0-6 jährigen erwartet haben. Dieses vor allem vor dem Hintergrund einer Entwicklung präventiver Ansätze. Der Schwerpunkt schließt jedoch eine Einbeziehung von Geschwisterkindern nicht aus.

Frau Reinhardt erkundigt sich nach dem Finanzrahmen.

Herr Kühn teilt mit, dass in der Förderrichtlinie pro Projekt DM 300.000,- pro Jahr veranschlagt worden sind. Der eingereichte Antrag beläuft sich auf DM 750.000,- für 2 Jahre.

Vorgesehen ist je 1 Stelle in den Handlungsfeldern 1 – Beschäftigungsprojekt - und 2 – Integration durch Sport.

Im Handlungsfeld 3 – Familienförderung – sind 2,5 Stellen vorgesehen. Es handelt sich um zusätzliches Personal. Pro Handlungsfeld ist die inhaltliche Federführung bei einem Projekt angebunden. Das Personal wird den beteiligten Trägern direkt zugeordnet.

Frau Kaufner erinnert, dass ein Ziel der Schnittstellenprojekte die Kostensenkung im Bereich der Hilfen zu Erziehung ist. Sie fragt, welche Aufgabe die Begleitforschung vor diesem Hintergrund übernimmt.

Herr Kühn erläutert, dass nach ersten Gesprächen mit der Universität ein kausaler Zusammenhang zwischen den Schnittstellenprojekten und einer Kostensenkung nicht beforscht werden kann. Die Kooperationen zwischen den verschiedenen Trägern werden Gegenstand der Begleitforschung sein. Dazu gehört die Überprüfung zwischen Kooperationsanspruch und Kooperationsrealität ebenso, wie ein über die Universität regelmäßig durchzuführender Wirksamkeitsdialog.

Ziel der Schnittstellenprojekte ist die Initiierung von Prozessen, die langfristig zu einer Kostensenkung im Bereich der Hilfen zur Erziehung führen können.

Herr Stölting bedankt sich bei Herr Kühn für die Ausführungen.

Herr Kühn dankt dem 9er – Gremium für die Empfehlung an die Jugendhilfeausschüsse, das übergreifende Gebiet Schanzenviertel in die Anmeldungen aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Handlungsfelder und die darin vorgesehenen Projekte sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 3 – Sachstand zum Floragebäude

 

Frau Schmoock führt aus, dass umfassende Informationen über den Verkauf des Gebäudes bereits der Presse zu entnehmen waren.

Der Veräußerungsvertrag ist am 26.03. unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft geschlossen worden.

Der Vertrag liegt in der Bürgerschaftskanzlei für Mitglieder der Bürgerschaft zur Einsicht aus.

Die Beratung erfolgt am 10. oder 25.04..

Die Entscheidung für den Käufer wurde vor dem Hintergrund des betont zurückhaltenden Nutzungskonzeptes getroffen. Die Nutzung als selbstverwaltetes Kulturzentrum ist ausdrücklich festgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOP 4 – Sachstandsbericht des Quartiersmanagers

 

Herr Brinkmann berichtet, dass die Umgestaltung des Schulhofs Altonaer Straße durch die BSJB beauftragt wurde.

Herr Emmel erkundigt nach dem Umgang mit den Einkaufswagen, die vom Projekt Stadtteilpflege aufgesammelt werden. Da die Supermärkte die Einkaufswagen nicht zurücknehmen, erfolgt deren Verschrottung. Er fragt, ob es nicht möglich wäre, die Wagen einer anderen Nutzung zuzuführen.

Herr Roehl bestätigt, dass die Verschrottung derzeit das gängige Verfahren der Stadtreinigung ist. Es hat über den Schanzenkieker initiiert erste Gespräche über andere Verwertungsmöglichkeiten gegeben.

Herr Brinkmann schlägt vor, einen ausführlichen Bericht über den Stand des Gesamtprojektes in der April- oder Maisitzung zu geben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausführlicher Bericht über das Projekt Schanzenkieker in der April- oder Maisitzung.

 

TOP 5 – Verschiedenes

 

Herr Stölting spricht die noch verbleibenen Sitzungstermine bis zur Sommerpause an.

Er schlägt vor, dass das 9er – Gremium im April, Mai und Juni tagt.

 

 

 

Termine 9er – Gremium bis zur Wahl- und Sommerpause:

18.04.2001

16.05.2001

20.06.2001

 

Die erste Sitzung nach der Wahl könnte am 21.11.2001 stattfinden.

Sitzungstermin im Dezember wäre der 19.12.2001