Freie und Hansestadt
Hamburg
Bezirksamt Altona
Beauftragte für Beschäftigung und
soziale Stadtteilentwicklung
5.
März 2001
der 22.Sitzung des 9er – Gremiums zur
bezirksübergreifenden Zusammenarbeit
“Quartiersentwicklung Schanzenviertel”
vom 21.02.2001
SPD Mitte – Herr Stölting
Altona
- Herr Emmel, Frau
Meyer
Eimsbüttel Frau Reinhardt
Grüne / GAL Mitte - Frau Herr Lieven
Altona Frau Boehlich, Herr
Below
Eimsbüttel Frau Harff
CDU Mitte Herr Jahnke
Altona Frau Will
Eimsbüttel Herr Thomsen
Verwaltung
Mitte Herr Thomsen, Frau Koch
Altona Frau Schmoock
Eimsbüttel Frau Sauer, Herr Buff
STEB Frau Kluzny, Herr Bathe
STEG Herren Voß u. Brinkmann, Frau Pelz
Herr Schröder – Behörde für Inneres,
Herren Dworski u. Schmitt – Freiraum e.V.,
Frau Schnoor – VHS Mitte / Nord
zahlreiche weitere Gäste
Protokoll
gez.
Stölting J.Schmoock
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Bürgersprechstunde Frau Thomas verliest eine
Unterlage der IG – Schanzenstraße. Frau Schnoor – Leiterin
des Regionalbereichs Mitte / Nord der Hamburger Volkshochschule – erläutert
die, in der letzten Sitzung schriftlich übermittelten, Bedenken der VHS im
Zusammenhang mit einer möglichen Verlagerung des Fixstern. Das Haus an der
Schanzenstraße ist der einzige eigene Standort der VHS in Hamburg. Aufgrund der gegenwärtigen
Drogensituation am Korrespondierend zu dieser
Situation muß innerhalb der VHS ein wirtschaftliches Konsolidierungskonzept
umgesetzt werden. Ein Besucherrückgang an
diesem Standort hätte wirtschaftlich gravierende Folgen. Das Haus Schanzenstraße 75
steht unter Denkmalschutz und hat eine Reihe von nicht einsehbaren Ecken.
Aufgrund dieses Umstandes und der engen Eingangssituation wird der Einbau
einer wünschenswerten Pförtnerloge kaum zu realisieren sein. Die dafür
erforderlichen zusätzlichen Personalkapazitäten bilden vor dem oben
dargestellten Hintergrund ein weiteres Problem. Frau Schnoor bittet darum,
im Rahmen eines offenen Dialoges über die mögliche Standortverlagerung des
Fixstern, die Bedenken der VHS einzubeziehen und nach Möglichkeiten für eine
Risikominderung zu suchen. Herr Stölting führt aus,
dass diese Aspekte einfließen werden in die Abwägung der
Standortentscheidung. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine für
die VHS verträgliche Situation geschaffen werden kann. Frau Sauer erläutert, dass
Herr Marena zur nächsten Sitzung des Sanierungsbeirats Eimsbüttel eingeladen
ist, um sein Anliegen dort zu erörtern. |
Die Unterlage ist dem
Protokoll in der Anlage beifügt. Auf eine Erläuterung im
9er – Gremium wird daher einstimmig verzichtet. |
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TOP 1 – Protokoll TOP 1 – Verlagerung
Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße – Zwischenbericht der BAGS – S. 3
oben: “... die eine Umsetzung
des Prüfauftrages in der von der STEG vorgeschlagenen Variante – Anbau
und Integration in das bestehende Gebäude - ...” Herr Brinkmann bittet
darum, statt der STEG den AK – Drogen zu benennen, da diese Variante als ein
gemeinsamer Vorschlag des AK – Drogen erarbeitet wurde. Frau Baumeister erwidert,
dass zwar der Bericht ein gemeinsamer Bericht des AK – Drogen ist, die Szenarien jedoch von der
STEG entwickelt wurden. Herr Brinkmann bestätigt,
dass die Szenarien, die im Bericht unter Punkt 6 darlegt werden, von der STEG
entwickelt wurden. Dieses ist im Bericht auch angeführt. Die unter Punkt 5 des
Berichtes dargelegten Standortuntersuchungen sind jedoch ein gemeinsamer
Vorschlag des AK – Drogen. |
Die Formulierung wird wie
folgt geändert: “.....der von der STEG und
dem AK – Drogen vorgeschlagene Standort .......”. |
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TOP 2 - Verlagerung
Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße - Bericht der BAGS Frau Koch vom Bezirksamt
Mitte erläutert zunächst anhand von Folien die, in der Hochbauabteilung
Mitte, erarbeiteten Varianten. Es wurden drei Varianten
erstellt. Variante 1 – zweigeschossiger Solitärbau auf der derzeit als
Parkplatz genutzten Freifläche. Der Zugang erfolgt an der Ecke Lagerstraße /
Schanzenstraße. Überbauung öffentlichen Grundes; keine Freifläche. Variante 2 – 100m2 Anbau direkt an das vorhandene Gebäude und
Teilnutzung des vorhandenen Gebäudes im EG, Zwischengeschoss und 1.
Obergeschoss. Der Zugang erfolgt auf Privatgrund westlich über den Anbau;
kleine Freifläche. Variante 3 – zweigeschossiger Anbau direkt an das vordere
Drittel des vorhandenen Gebäudes, ohne das eine Mitnutzung des vorhandenen
Gebäudes erfolgt. Der Zugang erfolgt Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße. Keine
Inanspruchnahmen öffentlicher Wegeflächen; keine Freifläche. Alle Varianten wurden
planungsrechtlich überprüft, hinsichtlich der vorgesehen Nutzung im
Verhältnis zur Zweckbestimmung des Baugebietes ( § 15 Baunutzungsverordnung),
sowie hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens innerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( § 34 BauGB ) . Im Ergebnis ist für die
Variante 1 nachteilig festzuhalten, dass eine Überbauung öffentlichen Grundes
vorliegt und zudem der Zugang über die Ecksituation erfolgen soll. Die Variante 2 hat die
größten Chancen auf eine Genehmigungsfähigkeit. Es liegt keine Einschränkung
der Zulassungsfähigkeit gemäß § 15 Baunutzungsverordnung vor. Herr Thomsen ( Mitte )
erläutert, dass eine überschlägige Kostenrechnung für die Varianten
vorgenommen wurde: Für den Neubau – Solitär (
Variante 1 )oder Anbau Variante 3 ) sind bei ca.468 qm BGF Gesamtkosten in
Höhe von ca. 1,35 Mio. ( ca.2800,-/qm) anzusetzen. Nicht enthalten in dieser
Summe sind die Kosten für den Flächenankauf, Bodengutachten, die Verlagerung
von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verlagerung öffentlicher Einrichtungen
( HEW, Gas ,Wasser, Telekom ), Ausgleichszahlungen für bisher dort
nachgewiesene Stellplätze bzw. die Ablösung möglicherweise neu zu schaffender
Stellplätze, sowie für die Variante 3 die erforderliche Abfangung der
Stützwand. Die Kostenschätzung für
die Variante 2 – Anbau und Teilnutzung des Gebäudes – liegt für 100 qm BGF
Anbau und 640 qm BGF innerhalb des Gebäudes bei 1,08 Mio. Neben den oben
aufgeführten Positionen sind hier die Kosten für Verlagerung der bisherigen
Nutzungen nicht enthalten. Mehr- bzw. Minderkosten
müssen bei allen Varianten derzeit mit 30 % veranschlagt werden. Nicht geprüft wurden
mögliche Umschichtungen der bisherigen Nutzung innerhalb des Altbaus. Herr Lieven fragt nach der
Bewertung gemäß § 15 Baunutzungsverordnung und § 34 BauGB. Frau Koch
erläutert, dass durch diese Paragraphen geprüft wird, ob von dem Vorhaben
Belästigungen und Störungen ausgehen, die im Baugebiet unzumutbar sind und ob
die Art und der Umfang der baulichen Nutzung sich in das Gebiete einfügt. Planungsrechtlich
ist das Gebiet ausgewiesen als MK ( Kerngebiet ) und MI ( Mischgebiet ) bzw.
W ( Wohngebiet ). Die geplante Nutzung wird als soziale Einrichtung
eingestuft. Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Variante 2 von der
Baukommission des Bezirksamtes Mitte als günstigste Variante eingeschätzt, da
der Eingang sich nicht an einer Ecksituation und nicht im öffentlichen Raum
befindet, sondern auf dem Grundstück liegt. Herr Emmel erkundigt sich,
ob für die Variante 3 eine Verlagerung des Eingangsbereiches in den
rückwärtigen Teil des Grundstückes denkbar wäre, so dass die Wartenden sich
nicht im öffentlichen Straßenraum aufhalten müßten. Frau Koch führt aus , dass
dieses durchaus im Ermessen liegt. Die Variante 3 wurde vor allem
angefertigt, um die Funktionalität des Altbaus für die Veterinäre zu
erhalten. Frau Baumeister weißt auf
die, im rückwärtigen Teil befindliche, Mauer und das vorhandene Gefälle hin
und erkundigt sich bei Herrn Thomsen, ob auch Folien für die Raumaufteilung
in den einzelnen Varianten vorliegen würden. Herr Thomsen legt dar, dass nur
Folien für die Standortentscheidung vorliegen, nicht für das Raumprogramm. Frau Baumeister bedauert
dies, da die mögliche Innenaufteilung in den unterschiedlichen Varianten
ausschlaggebend war für die Stellungnahme der BAGS. Diese liegt auch
schriftlich vor. Frau Baumeister führt
weiter aus, dass alle drei Varianten bautechnisch im Prinzip machbar sind.
Die Variante 2 – Mitnutzung des Altbaus - stellt jedoch die
Funktionsfähigkeit des dort untergebrachten Veterinäramtes in Frage. In
dieser Variante entfallen 640 m2 BGF für die Veterinäre, für die ein
entsprechender Ersatz geschaffen werden müsste. Für die Einrichtung Fixstern
werden jedoch nur 200 – 250 m2 gebraucht. Die negative Flächenbilanz ist bedingt
durch den, in dieser Variante erforderlichen, Umbau des Treppenhauses und des
Sanitärbereichs. Zudem ist von dieser Variante die Tierärztekammer, die dort
Mieter ist, betroffen. Für die ebenfalls
betroffene Transportstelle des Veterinäramtes wurde erst vor zwei Jahren, mit
einem finanziellen Aufwand in Höhe von ca. DM 500.000,-, im Erd- und Zwischengeschoß
eine Tierkörpersammelstelle eingerichtet. Im Falle einer Verlagerung dieses
Bereichs müßte die kostenintensiven Hygieneeinrichtungen an anderer Stelle
wieder hergestellt werden. Zudem steht der Umzug der
“ministeriellen Teile” der Abteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen aus der
Tesdorpstraße in die Lagerstraße bevor. Die BAGS sieht daher keine
Möglichkeit im Falle der Variante 2 zu vertretbaren Kosten die Funktionalität
des Gebäudes herzustellen. Aus Sicht BAGS sollte vor
der Einrichtung kein Platz für
Wartende geschaffen werden. Wenn vor der Einrichtung kein Raum zum
Aufenthalt besteht, findet dort auch weniger statt. Die Behördenleitung der
BAGS teilt diese Überzeugung. Das Warten muß innerhalb des Gebäudes
stattfinden, z.B. über einen größeren Cafébereich ermöglicht werden. Die derzeit genannten
Kosten in Höhe von 1,3 Mio. sind aus Sicht der BAGS zu hoch. Zur Senkung der
Kosten sollte daher über eine Leichtbauweise nachgedacht werden. Die Varianten 1 und 3
werden aus Sicht der BAGS für realisierbar gehalten, wobei Veränderungen in
der Gebäudeform denkbar sind. Herr Stölting betont, dass
es Ziel der bisherigen Überlegung war, durch die Verlagerung eine Situation
zu schaffen, von der eine möglichst geringe Beeinträchtigung der
Wohnbevölkerung ausgeht. Dazu gehörte auch einen Raum für die Wartenden zu
schaffen, um so den Aufenthalt in den umliegenden Wohnbereichen zu
reduzieren. Eine Vergrößerung des Cafebereiches sei aus seiner Sicht zu
befürworten. Herr Lieven führt aus,
dass ein Solitärgebäude an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße ein
prominenter Ort für eine Drogenhilfeeinrichtung sei. Aus seiner Sicht
bestehen Mängel in den Varianten 1 und 3. Er erkundigt sich, ob die
Stellungnahme der Abteilung Veterinärwesen eingeflossen ist. Frau Reinhardt erkundigt
sich, ob der Träger einbezogen worden ist. Herr Kammerahl bestätigt
dies, es hat Gespräche mit dem Träger über den Raumbedarf gegeben. Die
Stellungnahme des Amtsleiters ist eingeflossen. Herr Kammerahl weist
darauf hin, dass die Schaffung eines Vorplatzes vor der Einrichtung zu einer
Situation wie vor dem Drob Inn führen könnte. Herr Brinkmann erläutert
eine, aus seiner Sicht umsetzbare, weitere Variante – Nutzung des Lagerraumes
im Altbau für den Fixstern und ein zweigeschossiger Anbau. Mit dieser
Variante könnte eine freie Fläche vor der Einrichtung geschaffen werden. Er
verweist auf den Kriterienkatalog der vom AK – Drogen aufgestellt wurde und
dem festgelegt wurde, dass eine anteilige Freifläche vor der Einrichtung sinnvoll ist. Er erkundigt
sich nach der Einschätzung der Behörde für Inneres. Herr Emmel führt aus, dass
bei ihm der Eindruck entstehe, dass nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit
einer Freifläche vor der Einrichtung im Vordergrund der Beurteilung durch die BAGS
steht, sondern die Frage, ob die Fläche in der Zuständigkeit des Trägers oder
in der Zuständigkeit der Behörde für Innneres liegt. Herr Stölting bestätigt
diesen Eindruck, dass es eher um die Frage der Verantwortlichkeiten geht. Frau Baumeister erklärt,
dass eine klienere Freifläche vorstellbar ist. Herr Thomsen ( Eimsbüttel
) erkundigt sich, warum der Träger die Freifläche nicht mehr wünscht. Frau Schmoock äußert ihr
Unverständnis darüber, dass die Frage einer Freifläche vor der
Einrichtung gleichgesetzt wird mit
der Situation vor dem Drob Inn am Hauptbahnhof. Sie erinnert an die
zurückliegenden Diskussionen im 9er – Gremium. Vor dem Hintergrund einer
Entlastung des Wohngebietes, ist die Idee der Freifläche entstanden, aus den
Schilderungen des Trägers über das Verhalten der Szene. Im Zusammenhang mit
den Rahmenvereinbarungen zwischen den Trägern und der FHH, sowie dem 3.
Betäubungsmitteländerungsgesetz, ist dabei auch immer die Trägerverantwortung
für das Umfeld diskutiert worden. Ziel sei es gewesen, dass der Träger die
Verantwortung für das Geschehen auf der Freifläche übernimmt. Frau Baumeister führt aus,
dass eine Vergleichbarkeit zum Drob Inn nicht beurteilt werden kann, da der
Fixstern derzeit über keine Freifläche verfügt. Das Kriterium öffentlicher
oder privater Grund ist, bei der Einschätzung der Situation seitens der BAGS,
nicht ausschlaggebend gewesen. Die zugrunde liegende
Rechtsverordnung sieht vor, dass Drogenhilfeeinrichtungen sozialverträglich
zu betreiben sind, wo dieses geschieht ist dabei unerheblich. Eventuell besteht in der
Variante 3 die Möglichkeit durch einen veränderten Gebäudezuschnitt den
Eingangsbereich zurückzusetzen. Herr Schmitt führt aus,
dass der Träger eine andere Lösung favorisiert ( kleinere Standorte im
Quartier verteilt ). Er teilt mit, dass aus Sicht der BAGS ,der bislang
extern im Bus am Schulterblatt stattfindende Spritzentausch, im Falle einer
Verlagerung, in die neue Einrichtung integriert werden soll. Dieses Angebot kann nicht
in den Cafebereich einbezogen werden. Eine Einflußnahme auf die
Szene ist seitens des Trägers nicht möglich. Sozialverträglichkeit kann
nicht, so Schmitt, unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten verstanden
werden; vielmehr sei darunter die Kontaktpflege zu anderen sozialen
Einrichtungen im Umfeld zu verstehen. Herr Stölting begrüßt die
Äußerungen von Frau Baumeister zu einer möglichen Neuordnung des Baukörpers
um eine veränderte Eingangssituation zu erreichen. Er geht davon aus, dass
der Träger in einer Mitverantwortung für das Umfeld steht, der der Träger sich nicht entziehen darf. Herr Jahnke blickt zurück
auf die Geschichte der Verlagerung. Aus Sicht der CDU – Mitte ist ein
Standort an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße immer als problematisch
eingeschätzt worden. Er spricht sich dafür aus, die jetzt
vorliegenden Erkenntnisse unter dem Aspekt zu bewerten, ob das Ziel einer
Entlastung der Bevölkerung noch erreicht werden kann und die Diskussion
zunächst zu beenden. Herr Stölting greift den
Vorschlag auf. Die Fraktionen und Behörden sollten sich intern beraten. Herr Schmitt weißt darauf
hin, dass eine Verlagerung des Spritzentauschangebotes einen kleinen Platz
für die Wartenden vor der Einrichtung erfordert. Die Situation am jetzigen
Standort führt zu einer Ausgrenzung durch Wartelisten und Wachleute. Frau Boehlich fasst
zusammen, dass in der bisherigen Diskussion Aspekte, die zu einer Verbesserung
führen würden, in ihren Augen bislang nicht deutlich geworden sind. Herr Lieven führt aus,
dass das Ziel einer Entlastung des Quartiers noch zu erreichen sei über eine
Verschmelzung der Varianten 2 und 3 . Herr Schmitt führt aus,
dass zu Thema Sozialverträglichkeit eine akzeptierende Debatte in Gang
gesetzt werden sollte. Die Drogenhilfeeinrichtungen können nicht planen, wie
hoch die Frequentierung sein wird, und wo die Szene sich aufhält. Herr Schröder führt aus,
dass die Meinungsbildung der Behörde für Inneres zu den vorgelegten Varianten
noch nicht abgeschlossen ist. Dieses erfolgt voraussichtlich zu Ende der
Woche. Für den Fall einer Verlagerung des Fixstern können keine Prognosen
über die Entwicklung an neuen Standort gemacht werden. Frau Baumeister bietet an,
die mitgebrachten Pläne für die Innenaufteilung zu verteilen. Zu Thema Spritzentausch
führt sie aus, dass bei den für eine Verlagerung erforderlichen Investitionen
eine Integration des Angebotes für erforderlich gehalten wird. Herr Stölting schlägt vor,
zur nächsten Sitzung aufzubereiten, was auf der Fläche machbar ist und welche
Anforderungen an das Gebäude bestehen. Eine abschließende
Stellungnahme des 9er – Gremiums sollte spätestens in der Aprilsitzung
erfolgen. Herr Stölting schlägt
vor, den Prozess der Entscheidungsfindung nach der Märzsitzung öffentlich zu
machen. Die STEG wird zu einer öffentlichen Veranstaltung einladen. Herr
Brinkmann bietet an, eine weitere Variante zu entwickeln, die nur eine
erdgeschossige Mitnutzung des Altbaus vorsieht. Die Hochbauabteilung im
Bezirksamt Mitte könnte bis zu nächsten Sitzung auch hier die
Realisierbarkeit und, soweit erforderlich, in Abstimmung mit der
Bauprüfabteilung die Genehmigungsfähigkeit, überprüfen. Herr Stölting dankt
den Vertretern der BAGS für ihr Kommen. |
Die Stellungnahmen der
einzelnen Behörden sollten bis zum 08.03. bei Frau Schmoock eingehen, um mit
den Unterlagen für die Märzsitzung versandt zu werden. |
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TOP 2 – Schnittstellenprojekte – Informationen der Frau Schmoock und Herr
Brinkmann erläutern den aktuellen Sachstand. Die Jugendhilfeausschüsse der
drei Bezirke haben sich für die Aufnahme des Gebietes Schanzenviertel
ausgesprochen, unter der Voraussetzung, dass kein anderer Vorschlag aus den
drei Bezirken dadurch verdrängt wird. Das Amt für Jugend hat das
Gebiet aufgenommen. Die STEG organisiert einen
2. Workshop zur Vorbereitung einer gemeinsamen Antragstellung. Dieser findet
statt am 26.02. .Es sind drei Teilprojekte geplant, in den Bereichen
Familienförderung, Beschäftigung und Sport. Diese sollen im Workshop auf das
Gesamtkonzept abgestimmt werden. Die Anträge müssen zum 13.3.01 im Amt für
Jugend abgegeben sein. Herr Thomsen erkundigt
sich, nach welchem Verteiler zum Workshop eingeladen wurde. Herr Brinkmann führt aus,
dass von der STEG über 50 im Gebiet tätige Initiativen und Einrichtungen
eingeladen wurden. In der Märzsitzung des 9er
– Gremiums soll das Konzept vorgestellt werden. |
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TOP 3 –
Sachstandsbericht des Quartiersmanagers Herr Brinkmann erläutert
den Sachstandsbericht. Das Spiel – und Sportfest
im Schanzenpark wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erstmalig in 2001
realisiert werden. Eine ausführliche Erläuterung kann aufgrund der
fortgeschrittenen Zeit in der nächsten Sitzung erfolgen. Weitere Nachfragen
bestehen nicht. |
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TOP 4 – Verschiedenes Es liegen keine weiteren
Punkte vor. |
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