Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Altona

Beauftragte für Beschäftigung und soziale Stadtteilentwicklung

 

 

 

                                                                                                            5. März 2001

 

Protokoll

der 22.Sitzung des 9er – Gremiums zur bezirksübergreifenden Zusammenarbeit
“Quartiersentwicklung Schanzenviertel”

vom 21.02.2001

 

 

Teilnehmer / innen

 

SPD                        Mitte –                         Herr Stölting

                        Altona -                         Herr Emmel, Frau Meyer

                        Eimsbüttel                        Frau Reinhardt

 

Grüne / GAL                        Mitte -                         Frau Herr Lieven

                        Altona                        Frau Boehlich, Herr Below

                        Eimsbüttel                        Frau Harff

 

CDU                        Mitte                        Herr Jahnke

                        Altona                        Frau Will

                        Eimsbüttel                        Herr Thomsen

 

Verwaltung

                        Mitte                        Herr Thomsen, Frau Koch

                        Altona         Frau Schmoock

                        Eimsbüttel         Frau Sauer, Herr Buff

                        STEB         Frau Kluzny, Herr Bathe

 

STEG                        Herren Voß u. Brinkmann, Frau Pelz

                    

Gäste                        Frau Baumeister, Herr Kammerahl – BAGS,

                                 Herr Schröder – Behörde für Inneres,
Herren Dworski u. Schmitt – Freiraum e.V.,

                                 Frau Schnoor – VHS Mitte / Nord
zahlreiche weitere Gäste

Protokoll                   

gez.

 

Stölting                                                                                     J.Schmoock


 

 

Bürgersprechstunde

 

Frau Thomas verliest eine Unterlage der IG – Schanzenstraße.

 

Frau Schnoor – Leiterin des Regionalbereichs Mitte / Nord der Hamburger Volkshochschule – erläutert die, in der letzten Sitzung schriftlich übermittelten, Bedenken der VHS im Zusammenhang mit einer möglichen Verlagerung des Fixstern.

Das Haus an der Schanzenstraße ist der einzige eigene Standort der VHS in Hamburg.

Aufgrund der gegenwärtigen Drogensituation am
U / S – Bahnhof Sternschanze und in der Schanzenstraße existieren bereits Probleme, da Besucher die in der Schanzenstraße angebotenen Kurse aufgrund dieser Situation nicht aufsuchen möchten. Dieses hat bereits zu einer Verlagerung von Kursen an andere Standorte geführt.

Korrespondierend zu dieser Situation muß innerhalb der VHS ein wirtschaftliches Konsolidierungskonzept umgesetzt werden.

Ein Besucherrückgang an diesem Standort hätte wirtschaftlich gravierende Folgen.

Das Haus Schanzenstraße 75 steht unter Denkmalschutz und hat eine Reihe von nicht einsehbaren Ecken. Aufgrund dieses Umstandes und der engen Eingangssituation wird der Einbau einer wünschenswerten Pförtnerloge kaum zu realisieren sein. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Personalkapazitäten bilden vor dem oben dargestellten Hintergrund ein weiteres Problem.

Frau Schnoor bittet darum, im Rahmen eines offenen Dialoges über die mögliche Standortverlagerung des Fixstern, die Bedenken der VHS einzubeziehen und nach Möglichkeiten für eine Risikominderung zu suchen.

Herr Stölting führt aus, dass diese Aspekte einfließen werden in die Abwägung der Standortentscheidung. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine für die VHS verträgliche Situation geschaffen werden kann.

 

Frau Sauer erläutert, dass Herr Marena zur nächsten Sitzung des Sanierungsbeirats Eimsbüttel eingeladen ist, um sein Anliegen dort zu erörtern.

 

 

 

 

Die Unterlage ist dem Protokoll in der Anlage beifügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auf eine Erläuterung im 9er – Gremium wird daher einstimmig verzichtet.

 

TOP 1 – Protokoll

 

TOP 1 – Verlagerung Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße – Zwischenbericht der BAGS – S. 3 oben:

“... die eine Umsetzung des Prüfauftrages in der von der STEG vorgeschlagenen Variante – Anbau und Integration in das bestehende Gebäude - ...”

Herr Brinkmann bittet darum, statt der STEG den AK – Drogen zu benennen, da diese Variante als ein gemeinsamer Vorschlag des AK – Drogen erarbeitet wurde.

Frau Baumeister erwidert, dass zwar der Bericht ein gemeinsamer Bericht des AK – Drogen ist, die

Szenarien jedoch von der STEG entwickelt wurden.

Herr Brinkmann bestätigt, dass die Szenarien, die im Bericht unter Punkt 6 darlegt werden, von der STEG entwickelt wurden. Dieses ist im Bericht auch angeführt.

Die unter Punkt 5 des Berichtes dargelegten Standortuntersuchungen sind jedoch ein gemeinsamer Vorschlag des AK – Drogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Formulierung wird wie folgt geändert:

“.....der von der STEG und dem AK – Drogen vorgeschlagene Standort .......”.

 

 

TOP 2 - Verlagerung Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße - Bericht der BAGS

 

Frau Koch vom Bezirksamt Mitte erläutert zunächst anhand von Folien die, in der Hochbauabteilung Mitte, erarbeiteten Varianten.

Es wurden drei Varianten erstellt.

Variante 1 – zweigeschossiger Solitärbau auf der derzeit als Parkplatz genutzten Freifläche. Der Zugang erfolgt an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße. Überbauung öffentlichen Grundes; keine Freifläche.

Variante 2 – 100m2 Anbau direkt an das vorhandene Gebäude und Teilnutzung des vorhandenen Gebäudes im EG, Zwischengeschoss und 1. Obergeschoss. Der Zugang erfolgt auf Privatgrund westlich über den Anbau; kleine Freifläche.

Variante 3 – zweigeschossiger Anbau direkt an das vordere Drittel des vorhandenen Gebäudes, ohne das eine Mitnutzung des vorhandenen Gebäudes erfolgt. Der Zugang erfolgt Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße. Keine Inanspruchnahmen öffentlicher Wegeflächen; keine Freifläche.

 

Alle Varianten wurden planungsrechtlich überprüft, hinsichtlich der vorgesehen Nutzung im Verhältnis zur Zweckbestimmung des Baugebietes ( § 15 Baunutzungsverordnung), sowie hinsichtlich der Frage der Zulässigkeit des Bauvorhabens innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ( § 34 BauGB ) .

 

Im Ergebnis ist für die Variante 1 nachteilig festzuhalten, dass eine Überbauung öffentlichen Grundes vorliegt und zudem der Zugang über die Ecksituation erfolgen soll.

Die Variante 2 hat die größten Chancen auf eine Genehmigungsfähigkeit. Es liegt keine Einschränkung der Zulassungsfähigkeit gemäß § 15 Baunutzungsverordnung vor.

Herr Thomsen ( Mitte ) erläutert, dass eine überschlägige Kostenrechnung für die Varianten vorgenommen wurde:

Für den Neubau – Solitär ( Variante 1 )oder Anbau Variante 3 ) sind bei ca.468 qm BGF Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,35 Mio. ( ca.2800,-/qm) anzusetzen.

Nicht enthalten in dieser Summe sind die Kosten für den Flächenankauf, Bodengutachten, die Verlagerung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Verlagerung öffentlicher Einrichtungen ( HEW, Gas ,Wasser, Telekom ), Ausgleichszahlungen für bisher dort nachgewiesene Stellplätze bzw. die Ablösung möglicherweise neu zu schaffender Stellplätze, sowie für die Variante 3 die erforderliche Abfangung der Stützwand.

 

 

Die Kostenschätzung für die Variante 2 – Anbau und Teilnutzung des Gebäudes – liegt für 100 qm BGF Anbau und 640 qm BGF innerhalb des Gebäudes bei 1,08 Mio. Neben den oben aufgeführten Positionen sind hier die Kosten für Verlagerung der bisherigen Nutzungen nicht enthalten.

Mehr- bzw. Minderkosten müssen bei allen Varianten derzeit mit 30 % veranschlagt werden.

Nicht geprüft wurden mögliche Umschichtungen der bisherigen Nutzung innerhalb des Altbaus.

Herr Lieven fragt nach der Bewertung gemäß § 15 Baunutzungsverordnung und § 34 BauGB. Frau Koch erläutert, dass durch diese Paragraphen geprüft wird, ob von dem Vorhaben Belästigungen und Störungen ausgehen, die im Baugebiet unzumutbar sind und ob die Art und der Umfang der baulichen Nutzung sich in das Gebiete einfügt. Planungsrechtlich ist das Gebiet ausgewiesen als MK ( Kerngebiet ) und MI ( Mischgebiet ) bzw. W ( Wohngebiet ). Die geplante Nutzung wird als soziale Einrichtung eingestuft. Aus planungsrechtlicher Sicht wird die Variante 2 von der Baukommission des Bezirksamtes Mitte als günstigste Variante eingeschätzt, da der Eingang sich nicht an einer Ecksituation und nicht im öffentlichen Raum befindet, sondern auf dem Grundstück liegt.

Herr Emmel erkundigt sich, ob für die Variante 3 eine Verlagerung des Eingangsbereiches in den rückwärtigen Teil des Grundstückes denkbar wäre, so dass die Wartenden sich nicht im öffentlichen Straßenraum aufhalten müßten.

Frau Koch führt aus , dass dieses durchaus im Ermessen liegt. Die Variante 3 wurde vor allem angefertigt, um die Funktionalität des Altbaus für die Veterinäre zu erhalten.

Frau Baumeister weißt auf die, im rückwärtigen Teil befindliche, Mauer und das vorhandene Gefälle hin und erkundigt sich bei Herrn Thomsen, ob auch Folien für die Raumaufteilung in den einzelnen Varianten vorliegen würden. Herr Thomsen legt dar, dass nur Folien für die Standortentscheidung vorliegen, nicht für das Raumprogramm.

Frau Baumeister bedauert dies, da die mögliche Innenaufteilung in den unterschiedlichen Varianten ausschlaggebend war für die Stellungnahme der BAGS. Diese liegt auch schriftlich vor.

Frau Baumeister führt weiter aus, dass alle drei Varianten bautechnisch im Prinzip machbar sind. Die Variante 2 – Mitnutzung des Altbaus - stellt jedoch die Funktionsfähigkeit des dort untergebrachten Veterinäramtes in Frage. In dieser Variante entfallen 640 m2 BGF für die Veterinäre, für die ein entsprechender Ersatz geschaffen werden müsste. Für die Einrichtung Fixstern werden jedoch nur 200 – 250 m2 gebraucht. Die negative Flächenbilanz ist bedingt durch den, in dieser Variante erforderlichen, Umbau des Treppenhauses und des Sanitärbereichs. Zudem ist von dieser Variante die Tierärztekammer, die dort Mieter ist, betroffen.

Für die ebenfalls betroffene Transportstelle des Veterinäramtes wurde erst vor zwei Jahren, mit einem finanziellen Aufwand in Höhe von ca. DM 500.000,-, im

Erd- und Zwischengeschoß eine Tierkörpersammelstelle eingerichtet. Im Falle einer Verlagerung dieses Bereichs müßte die kostenintensiven Hygieneeinrichtungen an anderer Stelle wieder hergestellt werden.

Zudem steht der Umzug der “ministeriellen Teile” der Abteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz und

Veterinärwesen aus der Tesdorpstraße in die Lagerstraße bevor.

Die BAGS sieht daher keine Möglichkeit im Falle der Variante 2 zu vertretbaren Kosten die Funktionalität des Gebäudes herzustellen.

 

Aus Sicht BAGS sollte vor der Einrichtung kein Platz für  Wartende geschaffen werden. Wenn vor der Einrichtung kein Raum zum Aufenthalt besteht, findet dort auch weniger statt. Die Behördenleitung der BAGS teilt diese Überzeugung. Das Warten muß innerhalb des Gebäudes stattfinden, z.B. über einen größeren Cafébereich ermöglicht werden.

Die derzeit genannten Kosten in Höhe von 1,3 Mio. sind aus Sicht der BAGS zu hoch. Zur Senkung der Kosten sollte daher über eine Leichtbauweise nachgedacht werden.

Die Varianten 1 und 3 werden aus Sicht der BAGS für realisierbar gehalten, wobei Veränderungen in der Gebäudeform denkbar sind.

Herr Stölting betont, dass es Ziel der bisherigen Überlegung war, durch die Verlagerung eine Situation zu schaffen, von der eine möglichst geringe Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung ausgeht. Dazu gehörte auch einen Raum für die Wartenden zu schaffen, um so den Aufenthalt in den umliegenden Wohnbereichen zu reduzieren. Eine Vergrößerung des Cafebereiches sei aus seiner Sicht zu befürworten.

Herr Lieven führt aus, dass ein Solitärgebäude an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße ein prominenter Ort für eine Drogenhilfeeinrichtung sei. Aus seiner Sicht bestehen Mängel in den Varianten 1 und 3.

Er erkundigt sich, ob die Stellungnahme der Abteilung Veterinärwesen eingeflossen ist.

Frau Reinhardt erkundigt sich, ob der Träger einbezogen worden ist.

Herr Kammerahl bestätigt dies, es hat Gespräche mit dem Träger über den Raumbedarf gegeben. Die Stellungnahme des Amtsleiters ist eingeflossen.

Herr Kammerahl weist darauf hin, dass die Schaffung eines Vorplatzes vor der Einrichtung zu einer Situation wie vor dem Drob Inn führen könnte.

Herr Brinkmann erläutert eine, aus seiner Sicht umsetzbare, weitere Variante – Nutzung des Lagerraumes im Altbau für den Fixstern und ein zweigeschossiger Anbau. Mit dieser Variante könnte eine freie Fläche vor der Einrichtung geschaffen werden. Er verweist auf den Kriterienkatalog der vom AK – Drogen aufgestellt wurde und dem festgelegt wurde, dass eine anteilige Freifläche vor der Einrichtung

sinnvoll ist. Er erkundigt sich nach der Einschätzung der Behörde für Inneres.

Herr Emmel führt aus, dass bei ihm der Eindruck entstehe, dass nicht die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Freifläche vor der Einrichtung im Vordergrund der

Beurteilung durch die BAGS steht, sondern die Frage, ob die Fläche in der Zuständigkeit des Trägers oder in der Zuständigkeit der Behörde für Innneres liegt.

Herr Stölting bestätigt diesen Eindruck, dass es eher um die Frage der Verantwortlichkeiten geht.

Frau Baumeister erklärt, dass eine klienere Freifläche vorstellbar ist.

Herr Thomsen ( Eimsbüttel ) erkundigt sich, warum der Träger die Freifläche nicht mehr wünscht.

Frau Schmoock äußert ihr Unverständnis darüber, dass die Frage einer Freifläche vor der Einrichtung  gleichgesetzt wird mit der Situation vor dem Drob Inn am Hauptbahnhof. Sie erinnert an die zurückliegenden Diskussionen im 9er – Gremium. Vor dem Hintergrund einer Entlastung des Wohngebietes, ist die Idee der Freifläche entstanden, aus den Schilderungen des Trägers über das Verhalten der Szene. Im Zusammenhang mit den Rahmenvereinbarungen zwischen den Trägern und der FHH, sowie dem 3. Betäubungsmitteländerungsgesetz, ist dabei auch immer die Trägerverantwortung für das Umfeld diskutiert worden. Ziel sei es gewesen, dass der Träger die Verantwortung für das Geschehen auf der Freifläche übernimmt.

Frau Baumeister führt aus, dass eine Vergleichbarkeit zum Drob Inn nicht beurteilt werden kann, da der Fixstern derzeit über keine Freifläche verfügt. Das Kriterium öffentlicher oder privater Grund ist, bei der Einschätzung der Situation seitens der BAGS, nicht ausschlaggebend gewesen.

Die zugrunde liegende Rechtsverordnung sieht vor, dass Drogenhilfeeinrichtungen sozialverträglich zu betreiben sind, wo dieses geschieht ist dabei unerheblich.

Eventuell besteht in der Variante 3 die Möglichkeit durch einen veränderten Gebäudezuschnitt den Eingangsbereich zurückzusetzen.

Herr Schmitt führt aus, dass der Träger eine andere Lösung favorisiert ( kleinere Standorte im Quartier verteilt ). Er teilt mit, dass aus Sicht der BAGS ,der bislang extern im Bus am Schulterblatt stattfindende Spritzentausch, im Falle einer Verlagerung, in die neue Einrichtung integriert werden soll.

Dieses Angebot kann nicht in den Cafebereich einbezogen werden.

Eine Einflußnahme auf die Szene ist seitens des Trägers nicht möglich. Sozialverträglichkeit kann nicht, so Schmitt, unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten verstanden werden; vielmehr sei darunter die Kontaktpflege zu anderen sozialen Einrichtungen im Umfeld zu verstehen.

Herr Stölting begrüßt die Äußerungen von Frau Baumeister zu einer möglichen Neuordnung des Baukörpers um eine veränderte Eingangssituation zu erreichen. Er geht davon aus, dass der Träger in einer Mitverantwortung für das Umfeld steht, der der Träger

sich nicht entziehen darf.

Herr Jahnke blickt zurück auf die Geschichte der Verlagerung. Aus Sicht der CDU – Mitte ist ein Standort an der Ecke Lagerstraße / Schanzenstraße immer als problematisch eingeschätzt worden. Er spricht sich dafür

aus, die jetzt vorliegenden Erkenntnisse unter dem Aspekt zu bewerten, ob das Ziel einer Entlastung der Bevölkerung noch erreicht werden kann und die Diskussion zunächst zu beenden.

Herr Stölting greift den Vorschlag auf. Die Fraktionen und Behörden sollten sich intern beraten.

Herr Schmitt weißt darauf hin, dass eine Verlagerung des Spritzentauschangebotes einen kleinen Platz für die Wartenden vor der Einrichtung erfordert. Die Situation am jetzigen Standort führt zu einer Ausgrenzung durch Wartelisten und Wachleute.

Frau Boehlich fasst zusammen, dass in der bisherigen Diskussion Aspekte, die zu einer Verbesserung führen würden, in ihren Augen bislang nicht deutlich geworden sind.

Herr Lieven führt aus, dass das Ziel einer Entlastung des Quartiers noch zu erreichen sei über eine Verschmelzung der Varianten 2 und 3 .

Herr Schmitt führt aus, dass zu Thema Sozialverträglichkeit eine akzeptierende Debatte in Gang gesetzt werden sollte. Die Drogenhilfeeinrichtungen können nicht planen, wie hoch die Frequentierung sein wird, und wo die Szene sich aufhält.

Herr Schröder führt aus, dass die Meinungsbildung der Behörde für Inneres zu den vorgelegten Varianten noch nicht abgeschlossen ist. Dieses erfolgt voraussichtlich zu Ende der Woche. Für den Fall einer Verlagerung des Fixstern können keine Prognosen über die Entwicklung an neuen Standort gemacht werden.

 

Frau Baumeister bietet an, die mitgebrachten Pläne für die Innenaufteilung zu verteilen.

Zu Thema Spritzentausch führt sie aus, dass bei den für eine Verlagerung erforderlichen Investitionen eine Integration des Angebotes für erforderlich gehalten wird.

Herr Stölting schlägt vor, zur nächsten Sitzung aufzubereiten, was auf der Fläche machbar ist und welche Anforderungen an das Gebäude bestehen.

Eine abschließende Stellungnahme des 9er – Gremiums sollte spätestens in der Aprilsitzung erfolgen.

Herr Stölting schlägt vor, den Prozess der Entscheidungsfindung nach der Märzsitzung öffentlich zu machen. Die STEG wird zu einer öffentlichen Veranstaltung einladen. Herr Brinkmann bietet an, eine weitere Variante zu entwickeln, die nur eine erdgeschossige Mitnutzung des Altbaus vorsieht. Die Hochbauabteilung im Bezirksamt Mitte könnte bis zu nächsten Sitzung auch hier die Realisierbarkeit und, soweit erforderlich, in Abstimmung mit der Bauprüfabteilung die Genehmigungsfähigkeit, überprüfen. Herr Stölting dankt den Vertretern der BAGS für ihr Kommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellungnahmen der einzelnen Behörden sollten bis zum 08.03. bei Frau Schmoock eingehen, um mit den Unterlagen für die Märzsitzung versandt zu werden.

 

 

TOP 2 – Schnittstellenprojekte – Informationen der     
              Bezirksämter

 

Frau Schmoock und Herr Brinkmann erläutern den aktuellen Sachstand. Die Jugendhilfeausschüsse der drei Bezirke haben sich für die Aufnahme des Gebietes Schanzenviertel ausgesprochen, unter der Voraussetzung, dass kein anderer Vorschlag aus den drei Bezirken dadurch verdrängt wird.

Das Amt für Jugend hat das Gebiet aufgenommen.

Die STEG organisiert einen 2. Workshop zur Vorbereitung einer gemeinsamen Antragstellung. Dieser findet statt am 26.02. .Es sind drei Teilprojekte geplant, in den Bereichen Familienförderung, Beschäftigung und Sport. Diese sollen im Workshop auf das Gesamtkonzept abgestimmt werden. Die Anträge müssen zum 13.3.01 im Amt für Jugend abgegeben sein.

Herr Thomsen erkundigt sich, nach welchem Verteiler zum Workshop eingeladen wurde.

Herr Brinkmann führt aus, dass von der STEG über 50 im Gebiet tätige Initiativen und Einrichtungen eingeladen wurden.

In der Märzsitzung des 9er – Gremiums soll das Konzept vorgestellt werden.

 

 

 

TOP 3 – Sachstandsbericht des Quartiersmanagers

 

Herr Brinkmann erläutert den Sachstandsbericht.

Das Spiel – und Sportfest im Schanzenpark wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen, erstmalig in 2001 realisiert werden. Eine ausführliche Erläuterung kann aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in der nächsten Sitzung erfolgen.

Weitere Nachfragen bestehen nicht.

 

 

 

TOP 4 – Verschiedenes

 

Es liegen keine weiteren Punkte vor.