Freie und Hansestadt
Hamburg
Bezirksamt Altona
Beauftragte für Beschäftigung und
soziale Stadtteilentwicklung
18.
Januar 2001
der 21.Sitzung des 9er – Gremiums zur
bezirksübergreifenden Zusammenarbeit
“Quartiersentwicklung Schanzenviertel”
vom 17.01.2001
SPD Mitte
– Herr Stölting
Altona
- Herr Emmel, Frau Meyer
Eimsbüttel Frau Reinhardt
Grüne / GAL Mitte
- Frau Kaufner, Herr
Lieven
Altona Frau Boehlich, Herr Below
Eimsbüttel Frau Lipprandt, Frau Harff
CDU Mitte Herr Kühlhorn
Altona
Eimsbüttel Herr Thomsen
Verwaltung
Mitte Herr Thomsen, Frau Koch
Altona Frau Schmoock
Eimsbüttel Frau Sauer, Herr Buff
STEB Frau Kluczny, Herr Bathe
STEG Herr Brinkmann, Frau Pelz
Herren
Heise und Schröder – Behörde für Inneres,
Staatsrat Strenge – Senatsamt für Bezirksangelegenheiten, Herr Hornauer –
Bezirksamt Altona,
zahlreiche weitere Gäste
Protokoll
gez.
Stölting J.Schmoock
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Bürgersprechstunde Frau Thomas verliest ein
kritisches Schreiben der Hamburger Volkshochschule an der Schanzenstraße, zur
möglichen Verlagerung des Fixstern an die Lagerstraße. In diesem Zusammenhang
verweist Frau Thomas erneut auf die, unter den Gewerbetreibenden, gesammelten
Unterschriften gegen eine mögliche Verlagerung und darauf, dass auch Herr
Guthold, als Vertreter des Fleischgroßmarktes, sich im Namen der dortigen
Firmen und Angestellten gegen eine Verlagerung ausgesprochen hätte. Anschließend weist Frau
Thomas auf die, aus Ihrer Sicht, unerträgliche Situation rund um die S -
Bahnbrücke hin. In diesem Zusammenhang
sichert Herr Stölting zu, die entsprechenden Punkte an die zuständigen
Stellen weiter zu leiten. Frau Franzenburg spricht
für Herrn Marena, der an der Schanzenstraße seit 12 Jahren eine Gaststätte
betreibt. In der Vergangenheit hat
es gegen ihn als Betreiber häufig Anzeigen wegen Lärmbelästigung gegeben. Aus
dieser Situation haben sich für ihn persönlich gravierende Schwierigkeiten
mit der Polizei entwickelt. Der Lärm wird jedoch hervorgerufen durch Personen,
die sich vor der Gaststätte aufhalten, aber nicht zu seinen Gästen gehören. Da er selbst
Schwarzafrikaner ist, entstand durch die Schwierigkeiten mit der Polizei bei
ihm der Eindruck, es würden alle Schwarzafrikaner behandelt, als würden sie
automatisch zur Drogen- bzw. Dealerszene gehören. Gegenüber den
Randalierenden wurden, aus seiner Sicht, durch die Polizei bislang keine
Platzverweise ausgesprochen. Er bittet um Unterstützung, um die Situation
konstruktiv zu lösen. |
Das Schreiben ist dem
Protokoll in der Anlage beigefügt. Eine schriftliche
Übersicht der einzelnen Punkte von Frau Thomas ist dem Protokoll beigefügt. Zum Thema der möglichen
Standortverlagerung Fixstern werden die geäußerten Bedenken einfließen in die
Entscheidung, die das 9er – Gremium voraussichtlich in der Februarsitzung
treffen wird. Herr Stölting stellt fest,
dass nicht nur die Polizei zuständig ist, sondern auch das Wirtschafts- und
Ordnungsamt Eimsbüttel. Er bittet die Verwaltungsvertreter aus Eimsbüttel den
Sachstand zu recherieren und in der nächsten Sitzung eine Stellungnahme des
Wirtschafts- und Ordnungsamtes Eimsbüttel zu erhalten. |
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TOP 0 – Protokoll |
Herr Thomsen – CDU Eimsbüttel
- war auf der letzten Sitzungen nicht anwesend. |
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TOP 1 - Verlagerung
Fixstern / Standortprüfung Lagerstraße - Zwischenbericht der BAGS Herr Kammerahl berichtet
den aktuellen Sachstand. Die Kostenübernahme für die Arbeiten der
Hochbauabteilung Mitte ist geklärt, der Bezirk Mitte stellt aus
Planungsmitteln DM 15.000,- zur Verfügung. Anfang November fand eine
Begehung des Gebäudes Lagerstraße 36 durch die BAGS – Referat und Drogen
Sucht – und die Hochbauabteilung des Bezirksamtes Mitte statt. Zudem gab es
einen Gesprächstermin mit Herrn Balschuweit, dem Leiter des dort ansässigen
Veterinärwesens. Im Ergebnis wurde eine Vielzahl von fachlichen Problemen
deutlich, die eine Umsetzung des Prüfauftrages in der von der STEG
vorgeschlagenen Variante – Anbau und Integration in das bestehende Gebäude –
nahezu unmöglich erscheinen läßt. Im Zusammenhang dem Umzug
von G8 und weiteren Aufgabenfeldern wie z.B. BSE bestehen bei den Veterinären
derzeit Unsicherheiten über möglicherweise zusätzlich erforderliche Kapazitäten.
Zudem sind vor zwei Jahren in den Umbau der Räumlichkeiten DM 2 Mio.
geflossen. Bei einer Integration in das Gebäude würden voraussichtlich
Umbaukosten in Höhe von DM 5000,- pro m2 entstehen. Eine sinnvolle
Verlagerung der jetzigen Nutzung mit Blick auf die Arbeitsabläufe ist dabei
noch nicht berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund hat
die BAGS den Prüfauftrag weit ausgelegt, und läßt über das Bezirksamt Mitte,
im Rahmen eines Lageplanverfahrens, die Möglichkeit eines Neubaus auf dem
Parkplatz vor dem Gebäude prüfen. Herr Emmel fragt nach, in
welcher Form die Veterinäre von den Auswirkungen BSE betroffen sind, wo doch
auf dem Fleischgroßmarkt nicht mehr geschlachtet wird. Herr Kamerahl führt
aus, dass es zu Einlagerungen kommen könnte. Dieser Aspekt sei bei der
Entscheidung jedoch sekundär gewesen, primär ausschlaggebend war der
erforderliche Umbau, und die damit verbundenen Kosten. Geprüft wird derzeit,
ob ein Solitärbau errichtet werden kann, der die Anforderungen des
Raumprogrammes der Einrichtung Fixstern erfüllt und rechtlich, sowie
bautechnisch genehmigungsfähig wäre. Frau Baumeister ergänzt,
die Hochbauabteilung in Mitte hatte zunächst ein Vorbescheidsverfahren
vorgeschlagen, insofern sei der lange Vorlauf auch bedingt durch eine
Einigung auf ein sinnvolles Verfahren zwischen den Behörden. Frau Koch führt aus, dass
eine Erörterung der Genehmigungsfähigkeit bislang zu folgendem Ergebnis
geführt hat: Eingestuft als soziale
Einrichtung wäre die Nutzung prinzipiell genehmigungsfähig. Aus
baurechtlicher Sicht negativ zu bewerten sind zunächst folgende Aspekte: die Überbauung der
Grundstücksgrenze auf öffentlichem Grund, und entsprechend kein Vorplatz vor
dem Eingang. Betroffen von einem Neubau wäre der vorhandene Baumbestand.
Zudem müßte ein Telefonverteiler verlagert werden. Der Entwurf fügt sich
bisher städtebaulich nicht ein. Herr Kühlhorn kritisiert,
dass die Abarbeitung des Prüfauftrages eine hohe Eigendynamik aufweist. Das
der Bezirk Mitte die Kosten des Prüfauftrages trägt, ist aus seiner Sicht
nicht nachzuvollziehen. Zudem sei er bislang davon ausgegangen , dass eine
Verlagerung in das Gebäude und ein möglicher Anbau geprüft werden. Herr Thomsen erläutert,
dass zunächst erfolglos nach Möglichkeiten gesucht wurde, die Kosten für die
Standortprüfung zu decken. Um das Vorhaben zu stützen hat das Bezirksamt
Mitte Gelder der Stadtplanungsabteilung zur Verfügung gestellt. Herr Stölting begrüßt die
unbürokratische Entscheidung des Bezirksamtes Mitte, auch vor dem Hintergrund
des gesetzten Zeitplanes. Sein bisheriger Eindruck ist, dass die Variante
Neubau nur durch den Widerstand der Veterinäre zustande gekommen ist. Eine
ausführlichere Begründung dieser Entscheidung ist daher erforderlich. Die bislang vorgesehene
Variante – Teilnutzung des Gebäudes und Anbau – hatte aus Sicht des 9er –
Gremiums den Vorteil der Freifläche. Die Wartenden bräuchten sich nicht mehr
– wie zur Zeit notwendig – im öffentlichen Raum aufzuhalten. Er erkundigt
sich, ob diese Zielsetzung in der Variante Neubau durch eine Vergrößerung des
Cafebereichs erreicht werden könnte. Frau Kaufner führt aus,
dass ein neues Gebäude nicht der bisherigen Diskussion im 9er – Gremium entspricht.
Sollte eine Mitnutzung des Gebäudes Lagerstraße 36 definitiv nicht möglich
sein, müßten Alternativen geprüft werden; z.B. der Kopfbau des ehemaligen
Viehhofs. Dieser ist im Zusammenhang der Messeerweiterung für gemeinnützige
Nutzungen vorgesehen. Frau Baumeister führt aus,
dass aus ihrer Sicht der Prüfauftrag bezogen war auf den Standort Lagerstraße
36. Die Errichtung eines Neubaus sei dabei nach ihrem Verständnis nicht
ausgeschlossen gewesen. Zum Thema Vorplatz
verweist sie auf die Erfahrungen des Drob Inn in St. Georg. Der dortige
Vorplatz hat eher die Funktion eines “Marktplatzes” für Dealer und
Konsumenten und weniger die Funktion einer Wartezone. Sinnvoller ist es daher
Wartezonen innerhalb der Einrichtungen zu schaffen. Bei den Verwaltungsvertretern
aus Mitte erkundigt sie sich, ob der Kopfbau des ehemaligen Viehhofs zur
Verfügung stehen würde. Bislang besteht in der BAGS eher der Eindruck, dass
dieses Gebäude nicht überplant werde dürfe. Zur Entscheidung für die
Planung eines Neubaus führt Frau Baumeister aus, dass die Argumente der
Veterinäre im Zusammenhang mit Fragen eines möglichen Umbaus und der
erforderlichen Funktionsfähigkeit des Gebäudes ausschlaggebend gewesen seien. Herr Kühlhorn betont
erneut, dass die Prüfung eines möglichen Neubaus nicht der Beschlußlage im
9er – Gremium entspricht. Fragen zur Kostenübernahme werde er im Bezirk Mitte
klären. Er erkundigt sich, ob in der Februarsitzung eine Gebäudeskizze, ein
Kostenvoranschlag und ein entsprechendes Finanzkonzept vorgestellt würden. Frau Baumeister erwidert,
nach ihrem Verständnis sei in Septembersitzung des 9er – Gremium beschlossen
worden, zu prüfen, ob ein Umzug der Einrichtung an den Standort Lagerstraße
36 möglich sei. Mit Blick auf die
Finanzierung hat die BAGS schon damals deutlich gemacht, dass die Kosten
nicht allein von der BAGS getragen werden können. Ohne den Beschluß des 9er
– Gremiums und den entstandenen politischen Druck, käme aus Sicht der BAGS
eine Verlagerung nicht in Frage. Die BAGS folgt mit dem Prüfauftrag dem
politischen Votum. An einer Verlagerung besteht kein fachbehördliches
Interesse, daher kann es keine alleinige Finanzierung durch die BAGS geben. Herr Thomsen führt aus,
was derzeit in der Hochbauabteilung geprüft wird. Es wird eine
Lageplanstudie angefertigt, d.h. das Raumprogramm für den Fixstern erhält
eine bauliche Hülle, um eine baurechtliche Prüfung einer möglichen
Gebäudeaufteilung vornehmen zu können. Ob die Baukosten dabei ermittelt
werden, entzieht sich seiner Kenntnis. Herr Brinkmann begrüßt das,
aufgrund des Engagements des Bezirksamtes Mitte, die Studie angefertigt
werden kann. Er spricht dafür aus, wie ursprünglich vorgesehen, Gebäudeteile
der Lagerstraße 36 in die Prüfung einzubeziehen, z.B. die Flächen des
Sanitärbereichs und des Abfallraumes. Es ist zu prüfen, ob der Sanitärbereich
bei ein Anbaulösung auch als solcher genutzt werden könnte. Eine 100 % ige
Überbauung des Parkplatzes sollte aufgrund der dann nicht mehr existierenden
Freifläche nicht erfolgen. Die Kosten für An- und Umbau sollten den Kosten
eines Neubaus gegenübergestellt werden. Im Zusammenhang mit dem
ehemaligen Viehhof weist Herr Stölting auf die nicht abgeschlossene Planung
zur Messeerweiterung hin, und auf die Größe des Kopfbaus. Vor diesem
Hintergrund sei eine Zustimmung des Bezirks Mitte zu einer Überplanung dieses
Gebäudes derzeit nicht denkbar. Herr Lieven führt aus, das
der Standort ohne eine Freifläche erheblich abgewertet ist. Er erkundigt
sich, ob das Raumprogramm einen zweigeschossigen Neubau erforderlich macht
und erinnert daran, dass die Fassade der Lagerstraße 36 denkmalgeschützt ist.
Aus seiner Sicht wäre eine Nutzung des Kopfbaus des ehemaligen Viehhofs – ca.
2500m2 - denkbar, zumal der Fleischgroßmarkt das Gebäude nicht vollständig
nutzen wird. Herr Staatsrat Strenge
schlägt vor, dass die Machbarkeitsstudie für den Standort Lagerstraße 36
folgende Varianten umfassend abwägen sollte: die Nutzung des Altbaus;
eine Teilnutzung des Altbaus durch den Fixstern inkl. eines möglichen Anbaus
unter Beibehaltung der Freifläche; sowie einen möglichen Neubau. Das Bauamt
Mitte sollte zu diesen Varianten unter Einbeziehung der jeweils damit
verbundenen Kosten Aussagen treffen. Frau Baumeister erläutert,
dass innerhalb der BAGS das Referat für Drogen und Sucht und die Veterinäre
im selben Amt angebunden sind. Der Amtsleiter muss daher die Interessen der
beiden Bereich sorgfältig gegeneinander abwägen. Eine definitive Entscheidung
gegen eine Nutzung des Altbaus sei aus diesem Grund noch nicht gefallen. Im Februar wird die
Prüfung des Solitärbaus vorgestellt. Beide Varianten seien für das zur
Verfügung stehende Geld nicht zu überprüfen. Herr Thomsen / E fragt
nach der Sichtweise der Drogenhilfeeinrichtung zum Themenfeld Freifläche,
Wartenzone, “Marktplatz”. Herr Kühlhorn kündigt an,
dass aus seiner Sicht in der nächsten Sitzung keine Entscheidung gefällt
werden kann, dazu ist die jetzt vorgenommen Prüfung “Neubau” zu
problematisch. Herr Buff spricht sich
dafür aus, die Prüfung des Solitärbaus zu stoppen und zunächst die Varianten
Teilnutzung und Anbau zu untersuchen. Erst nach abschließender Bewertung
dieser Ergebnisse könne über einen Neubau, oder eine Teilnutzung des Kopfbaus
des ehemaligen Viehhofes, nachgedacht werden. Herr Kammerahl weist
darauf hin, dass die Besonderheit der Nutzung von Seiten der Veterinäre und
der Raumbedarf der zu schaffenden Suchthilfeeinrichtung, den Umbau im Altbau
extrem verteuern würde. Frau Koch plädiert für ein
eindeutiges Signal an die Hochbauabteilung in Mitte, andernfalls sollte das
Prüfverfahren ruhen. Herr Stölting spricht sich
dagegen aus, das bereits begonnen Prüfverfahren zu stoppen. Der Prüfauftrag
sollte jedoch auf alle Varianten ausgedehnt werden. Herr Emmel weist darauf
hin, dass das Ergebnis der gegenwärtigen Prüfung den Standort kippen könnte. Herr Kühlhorn betont, dass
die Prüfung sich nicht allein auf den Solitärbau konzentrieren darf. Herr Kammerahl weist
darauf hin, das die Stellungnahme des Leiters der Veterinäre noch auf dem Weg
ist, und in die jetzt vorgenommene Prüfung einfließen wird. Herr Stölting dankt den
Vertretern der BAGS für ihr kommen. Frau Schmoock verteilt ein
Schreiben der BAGS zu diesem Thema. |
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TOP 2 - Kontrolle einer
möglichen Drogenszene am Standort Lagerstraße - Behörde für Inneres Herr Heise – Leiter des
Polizeikommissariats 17 – stellt sich vor. Er vertritt Herrn Mülder, der
leider erkrankt ist. Herr Heise stellt Herrn Schröder - Polizeidirektion
Mitte - vor, der das generelle Einsatzkonzept erläutern wird. Herr Heise faßt den, im September
im 9er – Gremium beschlossenen, Prüfauftrag zusammen. Danach sollte die
Behörde für Inneres, für den Fall einer Verlagerung der
Drogenhilfeeinrichtung Fixstern an die Lagerstraße, ein standortbezogenes
Einsatzkonzept entwickeln. Ein spezielles Konzept würde im Fall einer
Verlagerung durch die Polizei nicht aufgelegt werden, jedoch stelle man sich
auf die konkrete Situation vor Ort ein und reagiert flexibel darauf.
Grundlage polizeilichen Handelns im Zusammenhang mit möglichen Drogenszenen
ist das Modifizierte Handlungskonzept der Polizei / St. Georg. Herr Schröder erläutert
die Entstehung dieses Konzeptes. Entwickelt wurde es zunächst 1995 als
Reaktion auf die statische, offene Drogenszene am Hauptbahnhof. Ziel ist die
Verhinderung einer Verfestigung der offenen Drogenszene, durch einerseits
Strafverfolgung und andererseits gefahrenabwehrende Ebenen. Mittlerweile hat die
Situation sich verändert. Entlang der ÖPNV – Verbindungen haben sich darüber
hinaus kleinere, dezentrale Szenen entwickelt. Mit dem Ziel einer stärkeren
Flexibilisierung wurde daher das Konzept im Herbst letzten Jahres
überarbeitet. Noch vorhandene Konzentrationen einer offenen Szene sollen
verkleinert werden, die Verfestigung neuer offener Szenen soll verhindert
werden. Auf Hinweise aus der Bevölkerung wird durch die Einrichtung eines
Bürgertelefons bei der Polizeidirektion Mitte schneller reagiert. Dort
auflaufende Meldungen werden direkt an die im Einsatz befindlichen Kräfte
weitergeleitet. Für den Bereich Schanzenviertel sind die Kommissariate 22 und
17 und die Revierwache 16 zuständig. Zwischen diesen Stellen ist eine
konkrete Zusammenarbeit in diesem Problemfeld vereinbart worden. Die Bahnhöfe
liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesgrenzschutzes. Dieser hat in enger
Zusammenarbeit mit der Polizei eine eigene Gruppe für diese Aufgabe
eingerichtet. Trotz dieser Maßnahmen
kann die Polizei nicht garantieren, dass das Schanzenviertel frei von einer
Drogenszene sein wird. Bildet sich am möglichen
Standort Lagerstraße 36 eine Drogenszene kämen die genannten Maßnahmen zum
Einsatz. Herr Heise erläutert die
Zusammenarbeit der Kommissariate 17 und 22 und der Revierwache 16. Um das
Zuständigkeitsdenken innerhalb der jeweiligen Revierflächen aufzubrechen –
die Grenze zwischen der Revierwache 16 und dem Kommissariat 17 bilden die
Bahngleise am Sternschanzenbahnhof – wurde ein eigenes Konzept zur
Zusammenarbeit, als Reaktion auf die spezifische Situation im
Schanzenviertel, entwickelt. Für diese Aufgabe wurde eine eigene,
revierübergreifende Führungsstruktur mit der Zuständigkeit Schanzenviertel
entwickelt. Damit sind schnelle und umfassende Reaktionen im Gebiet möglich. Herr Stölting führt aus,
dass die dem Standort Lagerstraße 36 gegenüberliegenden Straßenseiten eine
Wohnbebauung aufweisen. Er erkundigt sich, wie dieser Standort aus der Sicht
der Polizei bewertet wird und ob es möglich ist, durch einen modifizierten
Umgang mit Platzverweisen eine Ausbreitung der Szene in das angrenzende
Wohngebiet zu verhindern. Herr Heise führt aus, dass
die meisten Konsumenten mit der Bahn zum U und S – Bahnhof Sternschanze
fahren. Unter diesem Aspekt besteht für den Standort Lagerstraße 36 ein
Vorteil, da ein kurzer, direkter Weg zur Einrichtung entstünde, und auf
dieser Straßenseite der Schanzenstraße keine Wohnbebauung vorhanden ist. Für
den Themenbereich Platzverweise erläutert er die rechtlichen Voraussetzungen.
Es müssen zunächst Gefahrengebiete anhand konkreter Feststellungen, die auch
richterlich Bestand haben müssen, definiert werden. Vor dem Hintergrund der
rechtlichen Bewertung sei zunächst eine differenzierte Betrachtung
erforderlich. Eine Voraussetzung um tätig zu werden, sind anerkannte Gefahren
in bestimmten Gebieten. Wie diese Gebiete, für die
Platzverweise ausgesprochen werden können, nach einer möglichen Verlagerung
in die Lagerstraße 36 geschnitten werden müssen, werde geprüft, wenn
Erkenntnisse vorliegen. Herr Schröder führt aus,
dass Erfahrungen im Drob Inn in St. Georg gezeigt haben, dass ein direkter
Einsatz vor Drogenhilfeeinrichtungen zu einer Verdrängung der Szene in das
angrenzende Wohngebiet führt. Prinzipiell ist es möglich Ansammlungen
aufzulösen, jedoch müßten die genannten Aspekt genau abgewogen werden. Herr Kühlhorn merkt an,
dass in Teilen des Quartiers bereits Platzverweise erteilt werden und
erkundigt sich, ob mit einer Verlagerung des Fixstern auch das Problem der
illegalen Verschläge gelöst werden könnte. Herr Heise erläutert die,
aus seiner Sicht problematische Beziehung zwischen dem jetzigen Standort der
Einrichtung, der Flora und dem Florapark. Durch eine Verlagerung würde diese
Koppelung nach derzeitiger Einschätzung entzerrt. Die Frage der illegalen
Verschläge bedarf einer differenzierten Betrachtung in der Frage der
Zuständigkeiten. Herr Stölting dankt Herrn
Heise und Herrn Schröder für die informativen Ausführungen. |
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TOP 3 -
Sachstandsbericht des Amtes zum Mietvertrag Flora Herr Stölting begrüßt
Herrn Staatsrat Strenge und Herrn Hornauer. Herr Hornauer führt aus,
dass der Entwurf eines Mietvertrages in der letzten Sitzung an die Mitglieder
des 9er – Gremiums verteilt wurde. Mitte Oktober wurde dieser Entwurf vom
Bezirksamt Altona an die Flora übersandt. Die Entwicklung der letzten 2 ½
Jahre wurde damit seitens des Amtes zu einem konstruktiven Abschluß geführt.
Zunächst war es neben Nutzungsabsprachen vordringlich gewesen, innerhalb des
Gebäudes öffentlich – rechtliche Belange umzusetzen, um die dortige
Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehörten die Bereiche Brandschutz,
Lärmschutz und Sanitäranlagen. Zur Abarbeitung dieser Gesichtspunkte hat es
in den zurückliegenden Jahren Gespräche mit dem Verein, Begehungen des
Gebäudes mit dem Amt und der Feuerwehr gegeben. Nach zahlreichen
Bautätigkeiten, die vom Verein Flora e.V. beauftragt wurden, ist am
12.05.2000 das letzte Monitum als beseitigt gemeldet worden. Danach war es möglich, das
Thema Mietvertrag aufzugreifen. Der Entwurf des Mietvertrages ist so normal
wie möglich ausgefallen. Eine Besonderheit im Vergleich zu anderen Trägern
gilt jedoch für den Verein Flora e.V.. Dieser lehnt es ab “Staatsknete” zu
erhalten. Zuwendungen etwa für Mietkosten, wie bei anderen
Stadtteilkulturzentren, sind daher nicht vorgesehen, im Gegenteil, es ist
Miete zu zahlen. Die Miethöhe im Vertrag
orientiert sich am Feuerkassenwert, einem Rohbauwert, zu dem das Gebäude
versichert ist. Entsprechend wurde der
Aspekt der Bauunterhaltung, anders als in sonst üblichen Mietverträgen, den
Mietern übertragen. Dieses entspricht im übrigen der bisherigen Handhabe. Es handelt sich nicht um
einen befristeten Vertrag, da ein solcher Vertrag nicht vor Ablauf der
vereinbarten Frist kündbar wäre. In dem Entwurf sind hingegen normale
Kündigungsfristen vorgesehen. Derzeitiger Stand ist,
dass der Verein, seine Anwälte und das Plenum der Flora sich mit dem Entwurf
auseinandersetzen. Über das Plenum wurden dafür Arbeitsgruppen eingerichtet. Bislang hat es dort keine
abschließende Meinungsbildung gegeben. Herr Staatsrat Strenge
führt zunächst aus, dass die dargelegten Aspekte auch nachgelesen werden
können in der Antwort auf die schriftliche kleine Anfrage von Herrn Warnholtz
( CDU ) – Drucksache 16 / 5408, sowie den Drucksachen 16 / 4363 und 16 /
4384. Zudem hat der Stadtentwicklungsausschuß sich 1999 im November und im
Juni 2000 ausführlich mit der Thematik beschäftigt. Die derzeit auch
öffentlich ausgetragene Diskussion der Flora zum Thema Mietvertrag deutet auf
einen Paradigmenwechsel hin. Bislang wurde, im Gegensatz zur Erfüllung der
öffentlich – rechtlichen Auflagen, der Abschluß eines Mietvertrages strikt
abgelehnt. Innerhalb der Flora internen Auseinandersetzungen zu diesem Thema,
sind jedoch sehr unterschiedliche Auffassungen auszumachen. Es gibt sowohl
eine Fraktion die einem Vertragsverhältnis positiv gegenüber steht, ebenso
wie Vereinsmitglieder und Besucher des Plenums, die Verhandlungen strikt
ablehnt. Die interne
Auseinandersetzung umfaßt sogar, wie im Artikel der Zeck – Ausgabe Dezember
2000 / Januar 2001 nachzulesen ist, die Option einer Spaltung. Herr Stölting bewertet den
Vertagsentwurf als akzeptabel. Aus seiner Sicht ist es sinnvoll, das Thema
unter dem Aspekt Wandel durch Annäherung weiter zu verfolgen, jedoch sollte
auch auf entsprechende Terminsetzungen geachtet werden. Herr Kühlhorn bewertet den
Vertragsentwurf kritisch. Über die Höhe der Miete und die Feuerkassenmittel
würde eine Subvention erfolgen. Zu befürchten sei, dass sich daraus eine
dauerhafte Subvention entwickelt. Auf Nachfrage erläutern
Herr Hornauer und Herr Strenge rechtliche Aspekte des gegenwärtigen
Nutzungsverhältnisses. Herr Stölting würde eine
vertraglich Lösung begrüßen. Er bedankt sich bei Staatsrat Strenge und bei
Herrn Hornauer für die Ausführungen. |
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TOP 4 - Themenauswahl
2001 – Abschluß der Beratungen Herr Stölting faßt die
Diskussion der letzten Sitzung kurz zusammen. Er spricht sich dafür aus die
Themenauswahl 2001, wie in der letzten Sitzung vorgelegt und erörtert, zu
verabschieden. |
Das 9er – Gremium
beschließt einstimmig die Themenauswahl 2001, wie sie in der Sitzung vom
20.12.2000 von der STEG als Tischvorlage vorgelegt und anschließend erörtert
wurde. |
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TOP 5 – Verschiedenes Herr Brinkmann verteilt
Vordrucke für die, während der letzten Sitzung diskutierten, Internet –
Kurzportraits. Weiterhin verteilt er die
Kopie des vom 9er – Gremium gewünschten Schreibens der STEG an die
Jugendhilfeausschüsse in den Bezirken zum Thema Schnittstellenprojekte. Frau Kaufner bittet darum
das Thema “Sitzungsort 9er – Gremium” auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung zu nehmen. |
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